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Führerscheinklasse B - Kraftwagen
- Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG)
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis:
- Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Beinhaltete Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre
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Begleitetes Fahren ab 17 - Kraftwagen
- Angaben entsprechen der Führerscheinklasse B
- Fahrerlaubnis auf Probe mit Begleitperson
- Voraussetzung der Begleitperson sind unter anderem: 30 Jahre, mindestens 5 Jahre Führerschein, weniger als 3 Pkt.
- Beinhaltete Klassen: AM, L
Mindestalter: 17 Jahre
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Führerscheinklasse B196 - Leichtkrafträder bis 125 cm³
- Hubraum max. 125 cm³
- Motorleistung max. 11KW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
- Vorraussetzung Klasse B 5 Jahre
- Theorie:
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff Motorrad
- Praxis:
- 5 Doppelstunden Motorradausbildung
- Keine theoretische und keine praktische Prüfung
- Beinhaltete Klassen: --
Mindestalter: 25 Jahre
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Führerscheinklasse BE
- Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
- Vorraussetzung ist der Besitz von Kasse B oder BF 17
- Ausbildung und Prüfung: zusätzlich Praxis
- Praxis:
- Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
- Beinhaltete Klassen: --
Mindestalter: 17 Jahre
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Führerscheinklasse AM - Kleinkrafträder
(Moped, Mokick, Quad)
- Kleinkrafträder mit max. 45 km/h
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis:
- Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
- Beinhaltete Klassen: --
Mindestalter: 15 Jahre
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Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis, Prüfung: nur Theorie
- Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- Praxis:
- Beinhaltete Klassen: --
Mindestalter: 15 Jahre
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Führerscheinklasse A1 - Leichtkrafträder bis 125 cm³
- Krafträder Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis:
- Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Beinhaltete Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
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Führerscheinklasse A2 - Krafträder bis 35 kW
- Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
- Ausbildung und Prüfung: entspricht Klasse A1
- Aufstieg bei 2 Jahren Besitz der Klasse A1 nur durch die praktische Prüfung auf einem A2 Motorrad
- Beinhaltete Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
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Führerscheinklasse A - Krafträder
- Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Ausbildung und Prüfung: entspricht Klasse A1
- Aufstieg bei 2 Jahren Besitz der Klasse A2 nur durch die praktische Prüfung auf einem A Motorrad
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 25 Jahren
- Beinhaltete Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter: 24 bzw.20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2